Nr. 51 Keine Schottergärten - Verbot von Kies und Beton als Auflage / Festsetzung
Handlungsfeld 7 Klimawandelanpassung & Lebensstil
Verbot von Kies und Beton in privaten Gärten und Aufnahme dieses Verbots in allen neuen Bebauungsplänen.
Ziel: Verhinderung der Umwandlung von begrünten Gärten in Schottergärten bzw. deren Erstellung.
Kurzbeschreibung: Die Umwandlung von begrünten Gärten bzw. deren Erstellung führt zu Verlust von Habitaten und damit der Biodiversität sowie zu einer Aufheizung in Siedlungsgebieten.
"Unter einem Habitat wird laut Campbell und Reece (2009) der Lebensraum verstanden, den eine Auswahl von Tier- oder Pflanzenarten aus der Lebensgemeinschaft eines Biotops nutzt. Habitate bilden somit Teillebensräume in Biotopen." Wikipedia