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Nr. 66 Verpflichtende Dach- und Fassadenbegrünung sowie Anbringung von Nisthilfen beu Neubauten und Sanierungen

Handlungsfeld 7 Klimawandelanpassung & Lebensstil

Die Stadt Lindau fordert bei Neubauten und Sanierungen von Wand- und Dachflächen öffentlicher und gewerblicher Gebäude eine verpflichtende Begrünung von Fassaden und Dachflächen, sowie die verpflichtende Anbringung von Nisthilfen für Mauerbrüter und Quartieren für Fledermäuse.

Ziel: Erhalt der städtischen Biodiversität (Xerophyten, Gebäudebrüter, Fledermäuse, Insekten) und passive Kühlung des Stadtgebietes sowie öffentlicher und gewerblicher Gebäude. Durch die Begrünung sollen die Gebäude gekühlt werden, vermieden werden soll die Aufheizung und Bildung Urbaner Hitzeinseln.

Kurzbeschreibung: Diese Maßnahmen erlangen mit Fortschreiten des Klimawandels zunehmende Bedeutung zur Minderung der Erwärmung der Gebäude in den Sommermonaten und vermeiden oder vermindern damit zusätzlichen Energieverbrauch zu deren aktiven Kühlung. Als Zweitnutzen dienen diese als Lebensraum und Rückzugsort für Vögel und Insekten zusätzlich dem Erhalt der Biodiversität im Stadtgebiet.Die Stadt Lindau unterstützt daher dauerhaft Maßnahmen zum Schutz von Mauerbrütern und Fledermäusen im Stadtgebiet. Hierzu fordert und fördert die Stadt Lindau bei Neubauten und Sanierungen der Außenhülle von Bestandsgebäuden pro Wohneinheit mindestens je einen Nistkasten für Gebäudebrüter und Fledermäuse. Bei neuen gewerblichen Bauten oder Sanierungen der Außenhülle von öffentlichen und gewerblichen Bestandsgebäude liegen diese Werte bei je einem Nistkasten für Gebäudebrüter und Fledermäuse pro 50 m2 Fassadenfläche.  Auf neuen bzw. sanierten Dächern insbesondere von öffentlichen Gebäuden und Gewerbebauten unterhalb eines noch zu bestimmenden Neigungswinkels wird unabhängig von einer Ausstattung mit PV-Anlagen eine Dachflächenbegrünung verpflichtend vorgeschrieben. Hierzu werden entsprechende Auflagen erarbeitet, um die gewünschten Effekte bezüglich Kühlung der Gebäude, Plätze und Wege und der Förderung bzw. des Erhalts der Biodiversität zu gewährleisten.

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