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Nr. 60 Prüfung Flächenverfügbarkeit zur Förderung der Biodiversität und Pflege durch lokale Betriebe

Handlungsfeld 7 Klimawandelanpassung & Lebensstil

Die Stadt Lindau identifiziert auf eigenen Flächen deren Eignung für standortspezifische Biodiversität (z. B: Magerstandorte, Feuchtwiesen, Trockenrasen, Moore, FFH- und Naturschutzgebiete, etc.) und vergibt die Renaturierung und nachfolgende Evolutionspflege der betreffenden Flächen oder Teilflächen bei auskömmlicher Vergütung ausschließlich an den bewirtschaftenden landwirtschaftlichen Betrieb oder lokale landwirtschaftliche Betriebe.

Ziel: Dauerhafte Bereitstellung von Flächen, die nicht genutzt und nicht versiegelt sind, für die Etablierung bzw. den Erhalt einer standortspezifischen Biodiversität. Renaturierung bzw. Pflege dieser Flächen bei auskömmlicher Vergütung gewährleistet den bisher bewirtschaftenden bzw. anderen Landwirten einen mindestens gleichwertigen Einkommensausgleich gegenüber der bisherigen Produktion auf diesen Flächen.

Kurzbeschreibung: Deutschlandweit sind nahezu 99% der Landesfläche versiegelt oder intensiv land- und forstwirtschaftlich genutzt, damit der Biodiversität entzogen und zentrale Ursache des Verlustes an Biodiversität. Um das Artensterben zu verlangsamen und im besten Fall zum Stillstand zu bringen, müssen der Flächenverbrauch durch Versiegelung - meist auch noch beste land- oder forstwirtschaftlich genutzte Flächen - stark reduziert und große Flächen aus der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung genommen werden, um die auf diesen Flächen mögliche oder noch vorhandene Biodiversität zu etablieren bzw. zu erhalten und zu vernetzen. Die Renaturierung und Pflege dieser Biodiversitäts-Flächen muss dann zwingend durch Landwirt:innen durchgeführt werden, da diese das beste Wissen über die lokalen Gegebenheiten und den fachlich Hintergrund dafür haben. Da aber alle noch verbliebenen Landwirt:innen für die zukünftige, nachhaltige Nahrungsproduktion unbedingt benötigt werden,  muss der durch die Herausnahme der betreffenden Flächen aus der Produktion entstehende Einkommensverlust jedoch mindestens ausgeglichen werden.

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