Nr. 23 Geschwindigkeitsanpassungen
Handlungsfeld 4 Mobilität
Ziel: Die Verkehrssicherheit soll durch Geschwindikeitsanpassungen erhöht werden. Außerdem können dadurch auch Lärm- und Schadstoffemissionen reduziert werden und die Umweltverträglichkeit von Straßen erhöht werden.
Kurzbeschreibung: Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten auf 30 km/h in Ortskernen (z.B.Verlauf Rickenbacher, usw.). Verkehrsberuhigte Maßnahmen im Bereich sensibler Nutzungen (Schulzentrum Aeschach, Schulstraße), z. B. Aufpflasterungen oder andere bauliche Maßnahmen zur Minimierung von Geschwindigkeitsüberschreitung.