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Nr. 23 Geschwindigkeitsanpassungen

Handlungsfeld 4 Mobilität

Ziel: Die Verkehrssicherheit soll durch Geschwindikeitsanpassungen erhöht werden. Außerdem können dadurch auch Lärm- und Schadstoffemissionen reduziert werden und die Umweltverträglichkeit von Straßen erhöht werden.

Kurzbeschreibung: Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten auf 30 km/h in Ortskernen (z.B.Verlauf Rickenbacher, usw.). Verkehrsberuhigte Maßnahmen im Bereich sensibler Nutzungen (Schulzentrum Aeschach, Schulstraße), z. B. Aufpflasterungen oder andere bauliche Maßnahmen zur Minimierung von Geschwindigkeitsüberschreitung.

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