Nr. 19 Anschaffung von Nullemissionsfahrzeugen für den städtischen Betrieb
Handlungsfeld 4 Mobilität
Ziel: Bis 2029 sollen der städtische Fuhrpark klimaneutral sein. Diese Maßnahme betrifft alle kommunalen Betriebe inkl. den ÖPNV (öffentlicher Personennahverkehr).
Kurzbeschreibung: Alle neu angeschafften Fahrzeuge sollen emissionsfrei sein. Dabei sollen vielversprechende Lösungen die am Markt vorhanden sind genutzt werden (z. B. Elektro oder Wasserstoff, Solar, Brennstoffzellen).