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Nr. 06 PV (Photovoltaikanlagen)-Pflicht

Handlungsfeld 1 Raumordnung & Entwicklungsplanung

Ziel: Der Anteil erneuerbarer Energien im Bereich Strom liegt in Lindau im Jahr 2020 bei nur 9 %. In Deutschland dagegen liegt der Anteil bei 45 %. Im Bereich PV (Photovoltaikanlagen) gibt es ein großes Potenzial auf Lindaus Dächern.

Kurzbeschreibung: Für Gewerbegebiete sowie neue Baugebiete ist eine Festsetzung für eine PV-Pflicht notwendig bzw. sonstige techn. Maßnahmen zur Erzeugung Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien. Grundlage der Festsetzung ist § 9 Abs. 1 Nr. 23 b BauGB. Ein Heizen von fossilen Energieträgern ist gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 23 lit.a BauGB nicht zulässig.Bei Neubauten wird die Installation einer Photovoltaikanlage ab sofort zur Pflicht. Die Bauordnung wird, nach Prüfung der Netzkapazitäten durch die SW Lindau, entsprechend angepasst.

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